Startseite Für Schülerinnen und Schüler Krankmeldung / Befreiung
Kann eine Schülerin oder ein Schüler am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen, so ist die Schule bis 7:45 Uhr zu benachrichtigen bzw. die Krankmeldung erfolgt online über WebUntis (siehe Anlage); während des Praktikums vor Dienstbeginn zusätzlich die Praktikumsstelle telefonisch informieren.
Die telefonische oder online Entschuldigung ersetzt die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung nicht. Die schriftliche Entschuldigung ist unverzüglich nach Rückkehr an die Schule im Sekretariat abzugeben bzw. in den Briefkasten vor dem Sekretariat einzuwerfen. Die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist in folgenden Fällen erforderlich:
Ein ärztliches Attest kann i.d.R. nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat. Eine reine Anwesenheitsbestätigung ersetzt kein ärztliches Attest.
Bei versäumten angekündigten Leistungsnachweisen muss ein entsprechendes ärztliches Attest zeitnah (i. d. R. am dritten Tag der Erkrankung) dem Sekretariat vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Leistungsnachweis mit 0 Notenpunkten gewertet, ein Nachtermin wird nicht angeboten.
An Tagen, an denen eine Schülerin/ein Schüler krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen kann, kann sie/er auch keine angekündigten Leistungsnachweise ablegen. Wird eine ausreichende Entschuldigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt bzw. nicht ausreichend entschuldigt.
Wie unter bereits erwähnt muss bei einer Erkrankung während der fachpraktischen Ausbildung zusätzlich die Praktikumsstelle telefonisch informiert werden. Krankheitsbedingte Fehltage während der fachpraktischen Ausbildung sind in der Regel nachzuarbeiten (in der Regel ab dem 5. Fehltag). Hierfür stehen insbesondere die Ferien zur Verfügung. Werden über das Schuljahr zu viele Fehltage angehäuft und diese nicht nachgeholt, so gilt die 11. Jahrgangsstufe als nicht bestanden. Ein Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe ist nicht möglich. Müssen in den Sommerferien Fehlzeiten nachgeholt werden, erhält die Schülerin oder der Schüler kein Jahreszeugnis, bis ein Nachweis erbracht wurde, dass die Praktikumstage nachgeholt wurden.
Stundenweise Befreiungen vom Unterricht sind rechtzeitig (in der Regel 3 Tage vorher) bei der Klassenleitung zu beantragen (z. B. Arzttermin). Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat oder bei der Klassenleitung.
Ganztägige Befreiungen genehmigt nur die Schulleitung (z. B. Vorstellungsgespräch). Die Befreiung ist in der Regel eine Woche vorher zu beantragen (gleiches Formular wie oben). Es ist darauf zu achten, dass Termine nicht vereinbart werden, wenn an diesen Tagen angekündigte Leistungsnachweise stattfinden.
Die Abmeldung wegen Krankheit (rosa Formular) während des Unterrichts muss im Sekretariat abgegeben bzw. in den Briefkasten vor dem Sekretariat eingeworfen werden. Wurde Attestpflicht angeordnet ist ggf. auch ein Attest nachzureichen.
Des Weiteren sind für Befreiungen entsprechende Nachweise (Einladungsschreiben Vorstellungsgespräch, Bestätigung Fahrschule, Attest etc.) nachzureichen.
Alle Unterrichtsbefreiungen, Abmeldungen wegen Krankheit, Entschuldigung von Verhinderungen, ärztliche Atteste, Bescheinigungen usw. sind im Sekretariat abzugeben bzw. in den Briefkasten vor dem Sekretariat einzuwerfen.
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