Die fachpraktische Ausbildung (fpA) ist in fünf Bereichen möglich, wobei die Schülerinnen und Schüler zwei dieser fünf Bereiche wählen.
- Soziale Arbeit mit Kindern im erzieherischen Bereich (z. B. Kindergarten, Kinderkrippe)
- Erzieherische Arbeit in Schulen (z. B. Grundschule, Schulsozialarbeit)
- Soziale Arbeit im heilpädagogischen Bereich (z. B. Behinderteneinrichtung, Förderzentrum)
- Soziale Arbeit im Rahmen der Altenbetreuung und im pflegerischen Bereich (z. B. Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Krankenhaus)
- Weitere sozialpädagogische Arbeitsfelder (z. B. Jugendamt, Flüchtlingshilfe)
Der erste Bereich umfasst die soziale Arbeit mit Kindern im erzieherischen Bereich und wird von allen Schülerinnen und Schülern verpflichtend im ersten Halbjahr durchlaufen. Im zweiten Halbjahr ist die Praktikumsstelle aus einem der anderen vier Bereichen von den Schülerinnen und Schülern frei wählbar.