Elemente
Mit einer Dauer von 20 Wochen umfasst die fachpraktische Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe ein halbes Schuljahr und gliedert sich in drei Bereiche:
1. Fachpraktische Tätigkeit (fpT) in der Praktikumsstelle
Unterricht und fachpraktische Tätigkeit wechseln sich in Zwei-Wochen-Blöcken (siehe Download: Praktikumswochen) ab. Jeder Schüler durchläuft während des Schuljahres zwei unterschiedliche Praktika, wobei der Wechsel der Praktikumsstelle zum zweiten Schulhalbjahr erfolgt. Insgesamt verbringt der Schüler somit ca. 9 – 10 Wochen pro Halbjahr an einer Ausbildungsstätte.
2. Fachpraktische Anleitung (fpAn) in der Schule
Sie dient der Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung sowie der Reflexion der Erfahrungen bzw. Tätigkeiten im Praktikum und findet in der Regel an einem Tag in der zweiten Praktikumswoche statt (FPA-Tag).
3. Fachpraktische Vertiefung (fpV) in der Schule
Sie dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit eingebunden werden. Auch sie findet am FPA-Tag statt.
Rechtliche Aspekte
WICHTIG: Auch wenn die fpT außerschulisch stattfindet, sind die Praktikanten Schüler, für die das BayEUG und die FOBOSO gelten.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die fachpraktische Tätigkeit kein Entgelt. Von der Praktikumsstelle sind keine Sozialabgaben zu entrichten. Die Praktikanten sind beim Gemeinde Unfallversicherungsverband unfallversichert. Zusätzlich schließen sie über die Schule eine Haftpflichtversicherung ab. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Jede Klasse hat eine eigene Betreuungslehrkraft für die fachpraktische Ausbildung als Ansprechpartner für Praktikanten und Betriebe bezüglich Auswahl der geeigneten Praktikumsstelle, Ausbildungsinhalte, Organisation und Beurteilung. Sie bewertet jeden der drei Bereiche der fachpraktischen Ausbildung, wobei für die fachpraktische Tätigkeit eine Einschätzung des Praktikumsbetriebes eingeholt wird.
Aus den Einzelergebnissen der drei Bereiche wird jeweils ein Halbjahresergebnis ermittelt.
Der erfolgreiche Abschluss der fachpraktischen Ausbildung ist die Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit und für das Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe. Die Halbjahresergebnisse der fachpraktischen Ausbildung gehen in das Zeugnis der Fachhochschulreife ein.
Ansprechpartner
Schulbeauftragte fachpraktische Ausbildung: StDin Elke Borsutzky-Erhard
E-Mail: elke.borsutzky-erhard@fosnes.de